Der Bescheid ist die halbe Strecke
Der Bescheid beweist, dass das Gebäude legal ist — aber Kataster und Grundbuch sehen es weiterhin nicht. Bis zur Eintragung akzeptiert keine Bank die Immobilie als Sicherheit, und ein Käufer kann nicht sicher kaufen.
Drei Schritte nach dem Bescheid
- 1Rechtskraft des Bescheids abwarten und den Kommunalbeitrag laut Bescheid Ihrer Gemeinde zahlen.
- 2Gebäude-Elaborat beauftragen — das Gebäude wird in den Katasterplan eingezeichnet.
- 3Nach der Katastereintragung wird sie von Amts wegen ans Grundbuch weitergeleitet; prüfen Sie, dass sie auch dort vollzogen ist.
Wann Eile sich wirklich lohnt
- Verkauf — inserieren geht früher, aber ohne Eintragung stockt der Verkauf beim Notar und der Bank des Käufers.
- Kredit oder Hypothek — die Bank verlangt einen sauberen Grundbuchauszug mit Gebäude.
- Erbschaft und Schenkung — ein nicht eingetragenes Gebäude verkompliziert jede Übertragung.
Dauer und Kosten
Das Elaborat ist in zwei bis drei Wochen fertig; die Eintragung hängt vom Katasteramt ab. Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot — senden Sie Parzellennummer und Bescheidnummer, und wir legen los.
Passende Leistung
Grundbuch und Kataster →