Was die Aufteilung ist
Sie begründet Eigentum an einer genau bestimmten Einheit — Wohnung, Büro, Garage — mit dem zugehörigen Anteil an den Gemeinschaftsflächen. Ohne sie steht im Grundbuch nur ein Miteigentumsanteil, nicht Ihre konkrete Wohnung.
Wann sie unumgänglich wird
- Wohnungsverkauf — Käufer und Banken verlangen aufgeteiltes Eigentum.
- Hypothek auf die Wohnung — ohne Aufteilung hat die Bank nichts einzutragen.
- Erbschaft und Schenkung — eine klar definierte Einheit statt eines unbestimmten Anteils.
- Klare Verhältnisse in Familienhäusern mit mehreren Wohnungen.
So läuft das Verfahren
- 1Vermessung des Gebäudes und Aufteilungsplan mit Anteilsberechnung.
- 2Zustimmung der Miteigentümer (Vereinbarung) — in Familienhäusern meist der einfachste Schritt.
- 3Bestätigung des zuständigen Amts und Vollzug im Grundbuch.
Voraussetzung: legales, eingetragenes Gebäude
Aufgeteilt werden kann nur ein legales und eingetragenes Gebäude. Ist das noch offen, kombinieren wir die Verfahren — Legalisierung, Eintragung und Aufteilung — in einem Ablauf, ohne doppelte Vermessungen und Kosten.
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