Wohnungseigentum (Etagierung): wann nötig und wie es abläuft

Was die Aufteilung ist

Sie begründet Eigentum an einer genau bestimmten Einheit — Wohnung, Büro, Garage — mit dem zugehörigen Anteil an den Gemeinschaftsflächen. Ohne sie steht im Grundbuch nur ein Miteigentumsanteil, nicht Ihre konkrete Wohnung.

Wann sie unumgänglich wird

  • Wohnungsverkauf — Käufer und Banken verlangen aufgeteiltes Eigentum.
  • Hypothek auf die Wohnung — ohne Aufteilung hat die Bank nichts einzutragen.
  • Erbschaft und Schenkung — eine klar definierte Einheit statt eines unbestimmten Anteils.
  • Klare Verhältnisse in Familienhäusern mit mehreren Wohnungen.

So läuft das Verfahren

  1. 1Vermessung des Gebäudes und Aufteilungsplan mit Anteilsberechnung.
  2. 2Zustimmung der Miteigentümer (Vereinbarung) — in Familienhäusern meist der einfachste Schritt.
  3. 3Bestätigung des zuständigen Amts und Vollzug im Grundbuch.

Voraussetzung: legales, eingetragenes Gebäude

Aufgeteilt werden kann nur ein legales und eingetragenes Gebäude. Ist das noch offen, kombinieren wir die Verfahren — Legalisierung, Eintragung und Aufteilung — in einem Ablauf, ohne doppelte Vermessungen und Kosten.

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