Das Katasterelaborat ist das amtliche Dokument, mit dem Änderungen an Grundstücken und Gebäuden in das kroatische Kataster und Grundbuch eingetragen werden. Seit dem 1. Februar 2026 werden die Elaborate nach einer neuen Verordnung vollständig digital erstellt. Ob Parzellierung, Hauseintragung oder Grenzregelung — wir erstellen das Elaborat, führen das Verfahren und erklären Ihnen vorab, was von wem erwartet wird.
Die Verordnung über geodätische Elaborate (Amtsblatt 7/2026), in Kraft seit dem 1. Februar 2026, hat die Elaboratstypen unter einheitlichen Bezeichnungen (GE1a–GE28) standardisiert und ihre Erstellung und Einreichung vollständig digitalisiert. Für Sie als Auftraggeber bedeutet das eine schnellere Prüfung und Bestätigung beim Kataster — für uns die Pflicht, das Elaborat vom ersten Tag an nach den technischen Spezifikationen der Staatlichen Geodätischen Verwaltung zu erstellen.
Der Elaboratstyp richtet sich nach Ihrem Ziel — und jeder hat Voraussetzungen, die wir vor der Feldarbeit prüfen:
| Elaboratstyp | Wann Sie ihn brauchen | Hauptvoraussetzung |
|---|---|---|
| Parzellierung (Teilung oder Zusammenlegung) | Verkauf eines Grundstücksteils, Vermögensteilung, Bildung einer Bauparzelle | Übereinstimmung mit dem Raumplan oder einer Baugenehmigung |
| Teilung landwirtschaftlicher Flächen | Teilung von Land außerhalb der Bauzone | neue Parzellen grundsätzlich nicht kleiner als 1 ha (mit gesetzlichen Ausnahmen) |
| Gebäudeeintragung | Erfassung eines Hauses oder Gebäudes in Kataster und Grundbuch | Legalitätsnachweis (siehe Tabelle unten) |
| Erfassung der tatsächlichen Parzellenlage | Grenzen im Katasterplan entsprechen nicht der Realität | Feldtermin mit ordnungsgemäß geladenen Nachbarn |
| Grenzfeststellung und -markierung | unklare oder strittige Grenze | Ladung der Nachbarn mindestens 8 Tage vor dem Termin |
| Umsetzung eines Bauakts | Bildung einer Parzelle nach Standort- oder Baugenehmigung | rechtskräftiger Bauakt |
Für Land außerhalb der Bauzone gelten die Sonderregeln des Gesetzes über landwirtschaftliche Flächen (Artikel 83) — eine Teilung ist möglich, aber mit klaren Grenzen:
Für die Eintragung eines Gebäudes muss dem Elaborat ein Nachweis der Legalität beiliegen. Je nach Alter und Baugeschichte ist das eines der folgenden Dokumente:
| Dokument | Für welche Gebäude | Ausgestellt von |
|---|---|---|
| Nutzungsgenehmigung | Gebäude mit Baugenehmigung | Bauverwaltung |
| Legalisierungsbescheid | legalisierte Gebäude | Verwaltung, im Legalisierungsverfahren |
| Bescheinigung über die Bauzeit | Gebäude, errichtet vor dem 15. Februar 1968 | Katasteramt aus seinen Registern bzw. Verwaltungsbehörde auf Basis einer Bestandsaufnahme |
Neben der Gebäudeeintragung erstellen wir Parzellierungselaborate (Teilung, Zusammenlegung und Bildung von Bauparzellen — mit vorheriger Raumplanprüfung), die Aufteilung in Wohnungseigentum sowie beglaubigte geodätische Planungsgrundlagen für Ihren Planer.
Immer wenn sich Parzellengrenzen ändern: Verkauf eines Grundstücksteils, Vermögensteilung, Zusammenlegung von Parzellen oder Bildung einer Bauparzelle nach Raumplan oder Baugenehmigung.
Pflicht ist es nicht, aber hilfreich — besonders wenn Nutzungsgrenzen zu zeigen sind. Können Sie nicht kommen, kann das ein Familienmitglied oder Bevollmächtigter übernehmen; den Rest klären wir telefonisch.
Wurde es vor dem 15. Februar 1968 errichtet, wird die Legalität mit einer Bescheinigung über die Bauzeit nachgewiesen, aus den Katasterregistern oder auf Basis einer Bestandsaufnahme. Bei jüngeren Gebäuden ohne Genehmigung führt der Weg über die Legalisierung — auch die übernehmen wir.
Feldarbeit und Elaborat dauern je nach Komplexität in der Regel bis zu zwei Wochen. Danach prüft und bestätigt das Katasteramt das Elaborat — das dauert je nach Auslastung meist einige weitere Wochen.
In der Regel nur die Grunddaten der Parzelle (Parzellennummer und Katastralgemeinde) und Ihren Ausweis. Kataster- und Grundbuchauszüge sowie weitere Unterlagen besorgen wir im Rahmen der Leistung.
Außerhalb der Bauzone grundsätzlich nicht in Parzellen unter 1 ha — das verbietet das Gesetz über landwirtschaftliche Flächen ausdrücklich. Ausnahmen sind Erbteilung und Infrastrukturbau. Senden Sie uns die Parzellennummer und wir prüfen kostenlos, was machbar ist.
Der Preis hängt vom Elaboratstyp, der Größe und Zahl der Parzellen und der Qualität der Katasterdaten im Gebiet ab. Senden Sie uns Parzellennummer und Gemeinde — das Festpreisangebot erhalten Sie kostenlos.
Senden Sie eine Anfrage mit den Grunddaten zu Ihrem Grundstück oder Projekt — das Angebot ist kostenlos und wir reagieren schnell.