Katastervermessung und Eintragung

Das Katasterelaborat ist das amtliche Dokument, mit dem Änderungen an Grundstücken und Gebäuden in das kroatische Kataster und Grundbuch eingetragen werden. Seit dem 1. Februar 2026 werden die Elaborate nach einer neuen Verordnung vollständig digital erstellt. Ob Parzellierung, Hauseintragung oder Grenzregelung — wir erstellen das Elaborat, führen das Verfahren und erklären Ihnen vorab, was von wem erwartet wird.

Die neue Verordnung ab 2026

Die Verordnung über geodätische Elaborate (Amtsblatt 7/2026), in Kraft seit dem 1. Februar 2026, hat die Elaboratstypen unter einheitlichen Bezeichnungen (GE1a–GE28) standardisiert und ihre Erstellung und Einreichung vollständig digitalisiert. Für Sie als Auftraggeber bedeutet das eine schnellere Prüfung und Bestätigung beim Kataster — für uns die Pflicht, das Elaborat vom ersten Tag an nach den technischen Spezifikationen der Staatlichen Geodätischen Verwaltung zu erstellen.

Häufige Elaboratstypen und Voraussetzungen

Der Elaboratstyp richtet sich nach Ihrem Ziel — und jeder hat Voraussetzungen, die wir vor der Feldarbeit prüfen:

ElaboratstypWann Sie ihn brauchenHauptvoraussetzung
Parzellierung (Teilung oder Zusammenlegung)Verkauf eines Grundstücksteils, Vermögensteilung, Bildung einer BauparzelleÜbereinstimmung mit dem Raumplan oder einer Baugenehmigung
Teilung landwirtschaftlicher FlächenTeilung von Land außerhalb der Bauzoneneue Parzellen grundsätzlich nicht kleiner als 1 ha (mit gesetzlichen Ausnahmen)
GebäudeeintragungErfassung eines Hauses oder Gebäudes in Kataster und GrundbuchLegalitätsnachweis (siehe Tabelle unten)
Erfassung der tatsächlichen ParzellenlageGrenzen im Katasterplan entsprechen nicht der RealitätFeldtermin mit ordnungsgemäß geladenen Nachbarn
Grenzfeststellung und -markierungunklare oder strittige GrenzeLadung der Nachbarn mindestens 8 Tage vor dem Termin
Umsetzung eines BauaktsBildung einer Parzelle nach Standort- oder Baugenehmigungrechtskräftiger Bauakt

Teilung landwirtschaftlicher Flächen — was (nicht) möglich ist

Für Land außerhalb der Bauzone gelten die Sonderregeln des Gesetzes über landwirtschaftliche Flächen (Artikel 83) — eine Teilung ist möglich, aber mit klaren Grenzen:

  • Neue Katasterparzellen dürfen nicht kleiner als 1 ha (10.000 m²) sein — die Teilung in kleinere Parzellen ist grundsätzlich unzulässig.
  • Gesetzliche Ausnahmen: Teilung durch Erbschaft und Teilung für den Bau von Infrastruktur.
  • Dem Elaborat ist eine Bescheinigung beizufügen, dass die Parzelle außerhalb der Bauzone liegt — wir besorgen sie für Sie.
  • Vor der Beauftragung prüfen wir kostenlos, ob eine Teilung Ihrer Parzelle überhaupt durchführbar ist — damit Sie nie für ein Elaborat zahlen, das das Kataster nicht bestätigen kann.

Gebäudeeintragung — der Legalitätsnachweis

Für die Eintragung eines Gebäudes muss dem Elaborat ein Nachweis der Legalität beiliegen. Je nach Alter und Baugeschichte ist das eines der folgenden Dokumente:

DokumentFür welche GebäudeAusgestellt von
NutzungsgenehmigungGebäude mit BaugenehmigungBauverwaltung
Legalisierungsbescheidlegalisierte GebäudeVerwaltung, im Legalisierungsverfahren
Bescheinigung über die BauzeitGebäude, errichtet vor dem 15. Februar 1968Katasteramt aus seinen Registern bzw. Verwaltungsbehörde auf Basis einer Bestandsaufnahme

Das Eintragungsverfahren

  1. 1Unterlagenprüfung — wir stellen fest, welchen Legalitätsnachweis Sie haben oder beschaffen können; bei alten Häusern ist es oft die Vor-1968-Bescheinigung.
  2. 2Feldvermessung — wir vermessen das Gebäude und den tatsächlichen Zustand der Parzelle.
  3. 3Erstellung des Elaborats — digital, nach der neuen Verordnung und den technischen Spezifikationen.
  4. 4Prüfung und Bestätigung — wir reichen das Elaborat beim Katasteramt ein und klären etwaige Anmerkungen.
  5. 5Umsetzung — die Änderung wird ins Kataster eingetragen und dem Grundbuch übermittelt; Ihre Parzelle wird zur Parzelle mit Gebäude.

Parzellierung, Wohnungseigentum und Planungsgrundlagen

Neben der Gebäudeeintragung erstellen wir Parzellierungselaborate (Teilung, Zusammenlegung und Bildung von Bauparzellen — mit vorheriger Raumplanprüfung), die Aufteilung in Wohnungseigentum sowie beglaubigte geodätische Planungsgrundlagen für Ihren Planer.

Wer macht was im Verfahren

Sie als Auftraggeber

  • Sie liefern die Grunddaten zur Parzelle und vorhandene Dokumente — Genehmigungen, Bescheide, alte Pläne.
  • Bei der Feldvermessung hilft es, wenn Sie oder eine bevollmächtigte Person die Nutzungsgrenzen zeigen, besonders bei Grenzverfahren.
  • Sie unterschreiben die von uns vorbereiteten Berichte und Anträge; Katastergebühren zahlen Sie nach Rechnung des Amts.

Die Nachbarn

  • Bei Grenzfeststellungen erhalten sie mindestens 8 Tage vor dem Feldtermin eine schriftliche Ladung.
  • Beim Termin müssen sie die Grenzen ihrer Parzellen zeigen und unterschreiben den Grenzbericht.
  • Das Fernbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Nachbarn stoppt das Verfahren nicht — verwendet werden die von den Anwesenden gezeigten Grenzen.

Geoprostor

  • Wir beschaffen Kataster- und Grundbuchdaten und versenden die Ladungen an die Nachbarn.
  • Wir vermessen, markieren Grenzpunkte dauerhaft sichtbar und erstellen die vorgeschriebenen Berichte.
  • Wir erstellen das Elaborat digital, reichen es beim Kataster ein und begleiten Prüfung, Bestätigung und Umsetzung.

Häufige Fragen

Wann brauche ich ein Parzellierungselaborat?

Immer wenn sich Parzellengrenzen ändern: Verkauf eines Grundstücksteils, Vermögensteilung, Zusammenlegung von Parzellen oder Bildung einer Bauparzelle nach Raumplan oder Baugenehmigung.

Muss ich bei der Feldvermessung anwesend sein?

Pflicht ist es nicht, aber hilfreich — besonders wenn Nutzungsgrenzen zu zeigen sind. Können Sie nicht kommen, kann das ein Familienmitglied oder Bevollmächtigter übernehmen; den Rest klären wir telefonisch.

Wie wird ein altes Haus ohne jegliche Genehmigungen eingetragen?

Wurde es vor dem 15. Februar 1968 errichtet, wird die Legalität mit einer Bescheinigung über die Bauzeit nachgewiesen, aus den Katasterregistern oder auf Basis einer Bestandsaufnahme. Bei jüngeren Gebäuden ohne Genehmigung führt der Weg über die Legalisierung — auch die übernehmen wir.

Wie lange dauert das Verfahren?

Feldarbeit und Elaborat dauern je nach Komplexität in der Regel bis zu zwei Wochen. Danach prüft und bestätigt das Katasteramt das Elaborat — das dauert je nach Auslastung meist einige weitere Wochen.

Welche Unterlagen muss ich beibringen?

In der Regel nur die Grunddaten der Parzelle (Parzellennummer und Katastralgemeinde) und Ihren Ausweis. Kataster- und Grundbuchauszüge sowie weitere Unterlagen besorgen wir im Rahmen der Leistung.

Kann ich landwirtschaftliches Land in kleinere Parzellen teilen?

Außerhalb der Bauzone grundsätzlich nicht in Parzellen unter 1 ha — das verbietet das Gesetz über landwirtschaftliche Flächen ausdrücklich. Ausnahmen sind Erbteilung und Infrastrukturbau. Senden Sie uns die Parzellennummer und wir prüfen kostenlos, was machbar ist.

Was kostet ein Katasterelaborat?

Der Preis hängt vom Elaboratstyp, der Größe und Zahl der Parzellen und der Qualität der Katasterdaten im Gebiet ab. Senden Sie uns Parzellennummer und Gemeinde — das Festpreisangebot erhalten Sie kostenlos.

Benötigen Sie diese Leistung?

Senden Sie eine Anfrage mit den Grunddaten zu Ihrem Grundstück oder Projekt — das Angebot ist kostenlos und wir reagieren schnell.