Erbschaft und Immobilien: die Papiere nach dem Nachlassverfahren ordnen

Der typische Zustand geerbten Besitzes

Das vom Großvater gebaute Haus wurde nie eingetragen; die Wiese wird seit Jahrzehnten anders genutzt, als das Kataster sagt; die Grenzen kennt nur der Nachbar. Der Erbbeschluss überträgt das Eigentum — löst aber keines dieser Probleme.

Die Reihenfolge, die Geld spart

  1. 1Bestandsprüfung — was Kataster und Grundbuch zeigen und was tatsächlich im Gelände existiert.
  2. 2Eintragung der Erbschaft ins Grundbuch gemäß Erbbeschluss.
  3. 3Erfassung nicht eingetragener Gebäude (für Vor-1968-Gebäude genügt die Bauzeitbescheinigung).
  4. 4Bei Teilung unter Erben — Parzellierung; durch Erbschaft darf landwirtschaftlicher Boden sogar unter 1 ha geteilt werden.
  5. 5Grenzmarkierung, wo die Linien unklar sind — solange Zeugen alter Absprachen noch leben.

Warum nicht aufschieben

Mit jeder Generation wächst die Zahl der Miteigentümer, und Einigkeit wird schwieriger. Am günstigsten ordnet man die Papiere direkt nach dem Nachlass — solange die Erben wenige sind und sich einig.

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