Was die neue Verordnung bringt
- Einheitliche Bezeichnungen (GE1a–GE28) — jeder Verfahrenstyp hat standardisierte Inhalte und Form.
- Volldigitale Erstellung und Einreichung über das digitale Elaborat-System.
- Schnellere Prüfung im Kataster — standardisierte Elaborate lassen weniger Gründe für Rückläufer.
Was das für Auftraggeber heißt
Am Bestellen ändert sich für Sie nichts — die Parzellennummer genügt weiterhin. Der Unterschied liegt im Hintergrund: weniger Papier, kürzere Wartezeiten auf die Bestätigung und ein Elaborat, das Sie digital für Ihre Unterlagen bekommen.
Worauf zu achten ist
Nach alten Regeln begonnene Elaborate werden nach ihnen abgeschlossen, neue folgen der neuen Verordnung — im Übergang lohnt die Frage an den Anbieter, welches Regime für Ihren Fall gilt. Bei uns laufen alle neuen Fälle seit Februar auf dem neuen System.
Passende Leistung
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