Ein vor 1968 gebautes Haus in Kroatien eintragen

Warum der 15. Februar 1968 zählt

Gebäude, die vor diesem Datum errichtet wurden, gelten kraft Gesetzes als mit rechtskräftiger Baugenehmigung gebaut. Für ihre Eintragung in Kataster und Grundbuch ist keine Legalisierung nötig, nur der Altersnachweis: die Bescheinigung über die Bauzeit.

Wie das Alter eines Gebäudes nachgewiesen wird

  • Führt das Katasteramt das Gebäude in seinen Registern (alte Pläne und Elaborate), stellt es die Bescheinigung direkt aus seinen Daten aus.
  • Gibt es keine Register, stellt die zuständige Verwaltungsbehörde die Bescheinigung auf Basis einer Bestandsaufnahme und weiterer Nachweise aus.
  • Als ergänzende Nachweise dienen alte Fotos, Rechnungen, Volkszählungsdaten und ähnliche Unterlagen.

Das Eintragungsverfahren

  1. 1Registerprüfung — wir stellen fest, was Kataster und Grundbuch über Gebäude und Parzelle bereits führen.
  2. 2Beschaffung der Bauzeitbescheinigung — wir bereiten die nötigen Aufnahmen und den Antrag vor.
  3. 3Gebäude-Elaborat — Feldvermessung und Erstellung des Elaborats.
  4. 4Umsetzung — Eintragung ins Kataster und von Amts wegen ins Grundbuch.

Und wenn das Haus jünger ist?

Für Gebäude, die nach dem 15. Februar 1968 ohne Genehmigung errichtet wurden, führt der Weg über die Legalisierung — nach dem neuen Gesetz von 2026 ohne Antragsfrist. In beiden Fällen prüfen wir zuerst kostenlos die Register und schlagen den schnellsten Weg zur sauberen Eintragung vor.

Benötigen Sie diese Leistung?

Senden Sie eine Anfrage mit den Grunddaten zu Ihrem Grundstück oder Projekt — das Angebot ist kostenlos und wir reagieren schnell.