Ein Problem, das man von der Straße nicht sieht
Jahrelang ging es über den Hof des Nachbarn, niemand fragte. Dann wechselt der Eigentümer oder ein Bauantrag steht an — und rechtlich gibt es keine Zufahrt. Für eine Baugenehmigung muss die Parzelle gesicherten Zugang zu einer öffentlichen Verkehrsfläche haben.
Drei Wege zur Zufahrt
- Vertragliches Wegerecht — Vereinbarung mit dem Nachbarn, beglaubigt und im Grundbuch eingetragen; am schnellsten und günstigsten.
- Kauf oder Tausch eines Grundstreifens — dauerhafte Lösung, meist mit Parzellierung zur Abtrennung des Streifens.
- Gerichtlicher Notweg — wenn keine Einigung möglich ist; das Gericht entscheidet, mit Entschädigung für den Nachbarn.
Wo der Vermesser ins Spiel kommt
Jeder der drei Wege braucht eine präzise definierte Trasse: Wir vermessen den bestehenden Weg, erstellen Skizze oder Parzellierungselaborat für die Eintragung der Dienstbarkeit bzw. Abtrennung des Streifens und liefern die Grundlage für Vertrag oder Gerichtsverfahren. Ohne exakte Trasse im Plan scheitert die Eintragung.
Rat vor dem Kauf
Prüfen Sie die Zufahrt vor der Anzahlung — im Grundbuch (eingetragene Dienstbarkeit) und im Gelände. Hier ist man immer durchgefahren ist kein Recht, sondern Goodwill bis zum ersten Eigentümerwechsel.
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