Absteckungen und Bestandsaufnahmen

Die Absteckung überträgt ein geplantes Gebäude oder eine Katastergrenze zentimetergenau vom Papier ins Gelände. Vor Baubeginn ist sie gesetzlich vorgeschrieben, und bei Grenzen ist das Verfahren streng geregelt — mit Ladungen an die Nachbarn und einem unterschriebenen Bericht. Unten sehen Sie, wie es in der Praxis abläuft und was von wem erwartet wird.

Gebäudeabsteckung vor Baubeginn

Vor Baubeginn stecken wir die Lage des künftigen Gebäudes nach dem Hauptentwurf ab und erstellen den Absteckungsbericht, den der Bauherr auf der Baustelle bereithalten muss. Neben dem Grundriss übertragen wir auch Höhenpunkte (die Nullhöhe) und stellen bei Bedarf Schnurgerüste für den Bauunternehmer.

Grenzmarkierung Schritt für Schritt

  1. 1Datenbeschaffung — wir beziehen die Messdaten der Parzellen und frühere Elaborate des Gebiets vom Kataster.
  2. 2Ladungen an die Nachbarn — die Berechtigten der Nachbarparzellen erhalten mindestens 8 Tage vor dem Termin eine schriftliche Ladung mit dem Hinweis auf ihre Pflicht, ihre Grenzen zu zeigen.
  3. 3Feldtermin — die Anwesenden zeigen die Grenzen; wir stellen die Grenzpunkte aus den Katasterdaten wieder her und markieren sie dauerhaft sichtbar.
  4. 4Grenzbericht — wird im Gelände erstellt und vom lizenzierten Ingenieur und allen Anwesenden unterschrieben.
  5. 5Elaborat und Umsetzung — dient das Verfahren der Katastereintragung, erstellen wir das Elaborat und reichen es zur Prüfung, Bestätigung und Umsetzung ein.

Wenn ein Nachbar nicht erscheint oder nicht einverstanden ist

Das Fernbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Nachbarn stoppt das Verfahren nicht — die Katastervorschriften sehen ausdrücklich vor, dass die von den Anwesenden gezeigten und markierten Grenzen verwendet werden. Sind sich die Nachbarn über den Grenzverlauf uneinig, liegt ein Grenzstreit vor, den das Gericht entscheidet: Unsere Vermessung und der Bericht dienen dann als fachliche Grundlage, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt.

Bestandsaufnahmen und topografische Aufnahmen

Wir erfassen den Bestand von Gelände und Bauwerken — Höhen, Grenzen, Leitungen, Zufahrten — und erstellen Lagepläne für Planung, Legalisierung, Gerichtsverfahren oder interne Zwecke. Je nach Gelände und geforderter Genauigkeit kombinieren wir Totalstation, GNSS und Drohnenvermessung.

Wer macht was im Verfahren

Sie als Auftraggeber

  • Sie liefern die Grunddaten zur Parzelle und vorhandene Dokumente — Genehmigungen, Bescheide, alte Pläne.
  • Bei der Feldvermessung hilft es, wenn Sie oder eine bevollmächtigte Person die Nutzungsgrenzen zeigen, besonders bei Grenzverfahren.
  • Sie unterschreiben die von uns vorbereiteten Berichte und Anträge; Katastergebühren zahlen Sie nach Rechnung des Amts.

Die Nachbarn

  • Bei Grenzfeststellungen erhalten sie mindestens 8 Tage vor dem Feldtermin eine schriftliche Ladung.
  • Beim Termin müssen sie die Grenzen ihrer Parzellen zeigen und unterschreiben den Grenzbericht.
  • Das Fernbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Nachbarn stoppt das Verfahren nicht — verwendet werden die von den Anwesenden gezeigten Grenzen.

Geoprostor

  • Wir beschaffen Kataster- und Grundbuchdaten und versenden die Ladungen an die Nachbarn.
  • Wir vermessen, markieren Grenzpunkte dauerhaft sichtbar und erstellen die vorgeschriebenen Berichte.
  • Wir erstellen das Elaborat digital, reichen es beim Kataster ein und begleiten Prüfung, Bestätigung und Umsetzung.

Häufige Fragen

Ist die Absteckung vor Baubeginn Pflicht?

Ja — vor Baubeginn muss der Bauherr die Absteckung des Gebäudes veranlassen und den Absteckungsbericht auf der Baustelle bereithalten. Ohne ihn kann die Bauaufsicht nicht bestätigen, dass am richtigen Ort gebaut wird.

Ein Nachbar ist nicht erschienen — ist das Verfahren gültig?

Ja. Wurde der Nachbar ordnungsgemäß geladen (mindestens 8 Tage vorher) und erscheint nicht, läuft das Verfahren mit den von den Anwesenden gezeigten Grenzen weiter. Fernbleiben kann weder Markierung noch Elaborat blockieren.

Ein Nachbar bestreitet die Grenze — was dann?

Uneinigkeit über den Grenzverlauf ist ein Grenzstreit und wird vom Gericht entschieden. Unser Grenzbericht, die Messungen und die Katasterdaten dienen dort als fachliche Grundlage — Sie gehen mit klaren Argumenten in den Streit.

Wer trägt die Kosten der Grenzmarkierung?

Der Auftraggeber des Verfahrens. Nachbarn sind nicht zur Kostenbeteiligung verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart wird — im gerichtlichen Grenzverfahren entscheidet das Gericht über die Kosten.

Wie schnell können Sie vor Ort sein?

Im Raum Ozalj, Karlovac und Vojnić vereinbaren wir Feldtermine meist innerhalb weniger Arbeitstage. Bei Grenzverfahren rechnen Sie zusätzlich mit der gesetzlichen 8-Tage-Frist für die Nachbarladung.

Welches Dokument erhalte ich nach der Absteckung?

Den Absteckungsbericht mit den abgesteckten Punkten, Koordinaten und Höhen, beglaubigt vom lizenzierten Vermessungsingenieur — er verbleibt auf der Baustelle und gehört zur Gebäudedokumentation.

Benötigen Sie diese Leistung?

Senden Sie eine Anfrage mit den Grunddaten zu Ihrem Grundstück oder Projekt — das Angebot ist kostenlos und wir reagieren schnell.