Die Absteckung überträgt ein geplantes Gebäude oder eine Katastergrenze zentimetergenau vom Papier ins Gelände. Vor Baubeginn ist sie gesetzlich vorgeschrieben, und bei Grenzen ist das Verfahren streng geregelt — mit Ladungen an die Nachbarn und einem unterschriebenen Bericht. Unten sehen Sie, wie es in der Praxis abläuft und was von wem erwartet wird.
Vor Baubeginn stecken wir die Lage des künftigen Gebäudes nach dem Hauptentwurf ab und erstellen den Absteckungsbericht, den der Bauherr auf der Baustelle bereithalten muss. Neben dem Grundriss übertragen wir auch Höhenpunkte (die Nullhöhe) und stellen bei Bedarf Schnurgerüste für den Bauunternehmer.
Das Fernbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Nachbarn stoppt das Verfahren nicht — die Katastervorschriften sehen ausdrücklich vor, dass die von den Anwesenden gezeigten und markierten Grenzen verwendet werden. Sind sich die Nachbarn über den Grenzverlauf uneinig, liegt ein Grenzstreit vor, den das Gericht entscheidet: Unsere Vermessung und der Bericht dienen dann als fachliche Grundlage, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt.
Wir erfassen den Bestand von Gelände und Bauwerken — Höhen, Grenzen, Leitungen, Zufahrten — und erstellen Lagepläne für Planung, Legalisierung, Gerichtsverfahren oder interne Zwecke. Je nach Gelände und geforderter Genauigkeit kombinieren wir Totalstation, GNSS und Drohnenvermessung.
Ja — vor Baubeginn muss der Bauherr die Absteckung des Gebäudes veranlassen und den Absteckungsbericht auf der Baustelle bereithalten. Ohne ihn kann die Bauaufsicht nicht bestätigen, dass am richtigen Ort gebaut wird.
Ja. Wurde der Nachbar ordnungsgemäß geladen (mindestens 8 Tage vorher) und erscheint nicht, läuft das Verfahren mit den von den Anwesenden gezeigten Grenzen weiter. Fernbleiben kann weder Markierung noch Elaborat blockieren.
Uneinigkeit über den Grenzverlauf ist ein Grenzstreit und wird vom Gericht entschieden. Unser Grenzbericht, die Messungen und die Katasterdaten dienen dort als fachliche Grundlage — Sie gehen mit klaren Argumenten in den Streit.
Der Auftraggeber des Verfahrens. Nachbarn sind nicht zur Kostenbeteiligung verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart wird — im gerichtlichen Grenzverfahren entscheidet das Gericht über die Kosten.
Im Raum Ozalj, Karlovac und Vojnić vereinbaren wir Feldtermine meist innerhalb weniger Arbeitstage. Bei Grenzverfahren rechnen Sie zusätzlich mit der gesetzlichen 8-Tage-Frist für die Nachbarladung.
Den Absteckungsbericht mit den abgesteckten Punkten, Koordinaten und Höhen, beglaubigt vom lizenzierten Vermessungsingenieur — er verbleibt auf der Baustelle und gehört zur Gebäudedokumentation.
Senden Sie eine Anfrage mit den Grunddaten zu Ihrem Grundstück oder Projekt — das Angebot ist kostenlos und wir reagieren schnell.