Die 1-Hektar-Regel
Das Gesetz über landwirtschaftliche Flächen (Artikel 83) bestimmt, dass landwirtschaftliches Land außerhalb der Bauzone nicht in Katasterparzellen unter 1 ha (10.000 m²) geteilt werden darf. Ein Elaborat, das kleinere Parzellen schaffen würde, kann das Kataster nicht bestätigen.
Zwei gesetzliche Ausnahmen
- Teilung durch Erbschaft — die Erbteilung darf auch kleinere Parzellen schaffen.
- Teilung für den Bau von Infrastruktur — Straßen, Leitungen und ähnliche Vorhaben nach den Raumordnungsvorschriften.
So läuft das Verfahren
Dem Parzellierungselaborat wird eine Bescheinigung beigefügt, dass die Parzelle außerhalb der Bauzone liegt. Liegt eine Parzelle teilweise in der Bauzone, gelten für die Teile unterschiedliche Regeln — genau deshalb prüfen wir vor jeder Beauftragung kostenlos Raumplan und Register, damit das Elaborat nie undurchführbar endet.
Passende Leistung
Katastervermessung und Eintragung →