Wozu die Nutzungsgenehmigung dient
Sie bestätigt, dass ein Gebäude gemäß Genehmigung errichtet wurde und genutzt werden darf. Verlangt wird sie bei Verkauf, Kredit und Anschlüssen — für ältere Gebäude sieht das Gesetz aber Ersatznachweise vor.
Was in welchem Alter genügt
| Gebäude | Was genügt | Ausgestellt von |
|---|---|---|
| Errichtet vor dem 15. 2. 1968 | Bauzeitbescheinigung — das Gebäude gilt kraft Gesetzes als legal | Kataster oder Verwaltungsbehörde |
| Legalisiertes Gebäude | rechtskräftiger Legalisierungsbescheid — ersetzt die Nutzungsgenehmigung | Verwaltung (Legalisierung) |
| Mit Genehmigung gebaut bis 1. 10. 2007 | Bescheinigung über genehmigungskonforme Errichtung | Bauverwaltung |
| Neuere Bauten | volles Verfahren mit technischer Abnahme | Bauverwaltung |
Der häufigste Praxisfall
Ein Haus aus den Sechzigern, ganz ohne Papiere: Die Lösung ist die Vor-1968-Bescheinigung plus Eintragung in Kataster und Grundbuch. Keine Legalisierung, kein Architekt, keine technische Abnahme — nur Altersnachweis und Elaborat.
Erst prüfen, dann verfahren
Bevor Sie irgendein Verfahren starten, prüfen wir, was die Register über das Gebäude bereits enthalten — die halbe Dokumentation liegt oft schon dort. Die Prüfung ist kostenlos.
Passende Leistung
Grundbuch und Kataster →