Nutzungsgenehmigung für ein altes Haus: wann nötig — und wann nicht

Wozu die Nutzungsgenehmigung dient

Sie bestätigt, dass ein Gebäude gemäß Genehmigung errichtet wurde und genutzt werden darf. Verlangt wird sie bei Verkauf, Kredit und Anschlüssen — für ältere Gebäude sieht das Gesetz aber Ersatznachweise vor.

Was in welchem Alter genügt

GebäudeWas genügtAusgestellt von
Errichtet vor dem 15. 2. 1968Bauzeitbescheinigung — das Gebäude gilt kraft Gesetzes als legalKataster oder Verwaltungsbehörde
Legalisiertes Gebäuderechtskräftiger Legalisierungsbescheid — ersetzt die NutzungsgenehmigungVerwaltung (Legalisierung)
Mit Genehmigung gebaut bis 1. 10. 2007Bescheinigung über genehmigungskonforme ErrichtungBauverwaltung
Neuere Bautenvolles Verfahren mit technischer AbnahmeBauverwaltung

Der häufigste Praxisfall

Ein Haus aus den Sechzigern, ganz ohne Papiere: Die Lösung ist die Vor-1968-Bescheinigung plus Eintragung in Kataster und Grundbuch. Keine Legalisierung, kein Architekt, keine technische Abnahme — nur Altersnachweis und Elaborat.

Erst prüfen, dann verfahren

Bevor Sie irgendein Verfahren starten, prüfen wir, was die Register über das Gebäude bereits enthalten — die halbe Dokumentation liegt oft schon dort. Die Prüfung ist kostenlos.

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Senden Sie eine Anfrage mit den Grunddaten zu Ihrem Grundstück oder Projekt — das Angebot ist kostenlos und wir reagieren schnell.