Seit Mai 2026 gilt in Kroatien ein neues Legalisierungsgesetz: Anträge können dauerhaft, ohne Frist und ausschließlich online über das System eDozvola gestellt werden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude am 21. Juni 2011 bereits bestand. Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand — von der kostenlosen Prüfung bis zum Bescheid und zur Eintragung. Eigentümer aus Deutschland und Österreich betreuen wir regelmäßig.
Die Änderungen des Gesetzes über den Umgang mit illegal errichteten Gebäuden wurden im Amtsblatt 48/2026 veröffentlicht und sind seit dem 16. Mai 2026 in Kraft. Vier Änderungen sind entscheidend:
Legalisiert werden können Gebäude und Umbauten, die ohne Genehmigung oder abweichend davon errichtet wurden — Häuser, An- und Aufbauten, Garagen, Wirtschafts- und Nebengebäude — sofern sie auf dem digitalen Orthofoto der Staatlichen Geodätischen Verwaltung vom 21. Juni 2011 sichtbar oder bis zu diesem Datum im Kataster erfasst sind. Nicht legalisiert werden können:
Der Umfang der Unterlagen hängt von Größe und Art des Gebäudes ab. Die geodätische Bestandsaufnahme — die wir erstellen — ist für alles außer den einfachsten Nebengebäuden erforderlich:
| Kategorie | Kriterium | Erforderliche Unterlagen |
|---|---|---|
| Anspruchsvolles Gebäude | über 400 m² (landwirtschaftliche über 1.000 m², öffentliche Gebäude) | geodätische Aufnahme + Architektenaufnahme + Statikererklärung zur Standsicherheit |
| Weniger anspruchsvolles Gebäude | bis 400 m² | geodätische Aufnahme + Bestandsaufnahme |
| Einfaches Gebäude | bis 100 m² | geodätische Aufnahme + Flächen- und Berechnungsnachweis |
| Nebengebäude | ein Geschoss, bis 50 m², dem Hauptgebäude dienend | Antrag mit Kopie des Katasterplans |
Die Kosten bestehen aus drei Teilen: Erstellung der Unterlagen (je nach Größe und Kategorie), Erhaltungsgebühr (abhängig von Größe, Lage und Nutzung, zahlbar vor dem Bescheid, Ratenzahlung möglich) und Kommunalbeitrag nach lokalen Vorschriften. Der Wasserbeitrag wurde mit dem neuen Gesetz abgeschafft. Nach einer kostenlosen Begutachtung erhalten Sie ein klares Festpreisangebot für unseren Teil der Arbeit.
Gebäude und Gebäudeteile, die bis zum 21. Juni 2011 ohne Genehmigung oder abweichend davon errichtet wurden — Häuser, Anbauten, Garagen, Wirtschafts- und Nebengebäude. Entscheidend ist die Sichtbarkeit auf dem Orthofoto von 2011, die wir kostenlos prüfen.
Das neue Gesetz hat die Frist abgeschafft — der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Warten lohnt sich dennoch selten: Verkauf, Kredit oder Erbschaft warten nicht, und die Ämter werden mit der Zeit immer stärker ausgelastet.
Das Orthofoto ist nicht der einzige Nachweis: Auch ein Gebäude, das bis zum 21. Juni 2011 im Katasterplan oder einer anderen amtlichen Kartengrundlage erfasst war, erfüllt die Bedingung. Wir prüfen jeden Fall einzeln — bevor wir etwas berechnen.
Ja, wenn er aus formalen Gründen abgelehnt oder verworfen wurde — unvollständige Unterlagen oder nicht bezahlte Gebühr. Das neue Gesetz erlaubt die erneute Einreichung solcher Anträge ausdrücklich.
Die Summe aus drei Posten: Unterlagen, Erhaltungsgebühr und Kommunalbeitrag — der Wasserbeitrag wurde abgeschafft. Unseren Teil der Arbeit bieten wir zum Festpreis an, den Sie nach einer kostenlosen Begutachtung erhalten.
Vermessung und Unterlagen sind in der Regel in zwei bis drei Wochen fertig. Die Dauer des Verwaltungsverfahrens hängt von der Auslastung des zuständigen Amts ab — genau deshalb zählt ein vollständiger, korrekter Antrag, früh eingereicht.
Der Legalisierungsbescheid ist nur die halbe Arbeit: Das Gebäude muss noch in Kataster und Grundbuch eingetragen werden. Diesen Schritt erledigen wir mit einer Katastervermessung — melden Sie sich und wir schließen die Eintragung ab.
Senden Sie eine Anfrage mit den Grunddaten zu Ihrem Grundstück oder Projekt — das Angebot ist kostenlos und wir reagieren schnell.